FAQ

Wieso habe ich mit meiner Rezept-Lieferung eine Rechnung erhalten?

Ihrem Paket liegt eine Rechnung bei, damit Sie diese bei Bedarf Ihrer Krankenkasse zur Rückerstattung einreichen können. Rezepturen, die ärztlich verordnet sind und einen Wirkstoff aus der Arzneimittelliste mit Tarif (ALT) enthalten, werden in der Regel von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) gemäss den gesetzlichen Bestimmungen übernommen.

Zusätzlich bestellte Artikel (z. B. freiverkäufliche Produkte, Nahrungsergänzungsmittel oder Kosmetika) werden separat ausgewiesen; diese sind in der Regel nicht erstattungsfähig.

Bei Fragen zur Rechnung oder zur Kostenübernahme hilft Ihnen unser Team gerne weiter: E-Mail: [email protected] | Telefon: 041 910 66 63

Wird meine Rezeptur von der Krankenkasse übernommen?

Rezepturen mit ärztlicher Verordnung und einem ALT-Wirkstoff werden in der Regel von der OKP übernommen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Reichen Sie dazu die Rezeptkopie zusammen mit der Rechnung bei Ihrer Krankenkasse ein; die Rückerstattung erfolgt gemäss deren Leistungspflicht.

Eine direkte Abrechnung mit der Krankenkasse ist möglich, sofern nur die gesetzlich vorgesehenen Angaben übermittelt werden. Erfolgt die Abrechnung über eine Verrechnungszentrale oder betrifft sie eine Zusatzversicherung, informieren wir Sie entsprechend und holen nötigenfalls Ihre Zustimmung ein.

Wie lange dauert die Lieferung?

Lagernde Artikel versenden wir in der Regel innerhalb von 2–3 Arbeitstagen.

Bei Produkten mit Beschaffung oder Herstellung (z. B. Rezepturen/Spezialpräparate) verlängert sich die Lieferzeit üblicherweise um 5–10 Arbeitstage.

Sollte sich eine Lieferung verzögern, informieren wir Sie umgehend per E-Mail oder Telefon.

Werden Versandkosten verrechnet?

Ja. Bei einem Bestellwert unter CHF 200.– berechnen wir eine Pauschale von CHF 10.50 für Porto und Verpackung.

Ab CHF 200.– ist der Versand innerhalb der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein kostenlos.

Wie lange ist mein Dauerrezept gültig?

Sofern auf dem Rezept nichts anderes vermerkt ist, ist ein Dauerrezept in der Regel 6 bis 12 Monate gültig. Die genaue Gültigkeitsdauer richtet sich nach der verordnenden Ärztin/dem verordnenden Arzt und der Art des Medikaments.

Für Betäubungsmittel und bestimmte Spezialitäten gelten strengere Fristen; wir informieren Sie dazu bei Bedarf individuell.

Warum benötigt die Apotheke immer das Originalrezept?

Aus rechtlichen Gründen muss uns das Originalrezept vorliegen, bevor wir ein rezeptpflichtiges Medikament abgeben oder versenden dürfen. Das dient Ihrer Sicherheit und verhindert Mehrfachverwendungen oder Missbrauch – insbesondere bei Arzneimitteln mit Suchtpotenzial oder erhöhtem Risiko.

Bitte senden Sie gültige Originalrezepte zeitnah per Post; nach Eingang bearbeiten wir Ihre Bestellung umgehend.

Warum liegen meinem Paket zwei Formulare bei?

Beim Erstversand rezeptpflichtiger Arzneimittel sind bestimmte Angaben erforderlich, damit wir Ihre Bestellung pharmazeutisch korrekt prüfen und dokumentieren können. Dazu erhalten Sie von uns u. a. das Formular FO2 (Einverständniserklärung zum Versand) sowie ein ergänzendes Formular zur Erfassung relevanter Patientendaten.

Bitte senden Sie das Formular FO2 vollständig ausgefüllt und unterschrieben im beigelegten Rückantwortcouvert an uns zurück. Die Einverständniserklärung gilt in der Regel für zwei Jahre und kann danach erneuert werden.